Bild von Schloss Neuschwanstein, als Titelbild fĂŒr die Regeln zur Hundehaltung in Bayern

Regelungen zur Hundehaltung in Bayern

In Bayern sind die Voraussetzungen zur Haltung von Hunden im Landesstraf- und Verordnungsgesetz von Bayern (LStVG) festgehalten. In diesem Gesetz werden Hunderassen im Wesentlichen nach diesen Kategorien unterteilt:

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  1. Rassen, denen die Kampfhundeeigenschaften AggressivitÀt und GefÀhrlichkeit unterstellt werden.
  2. Rassen, die im Einzelfall als gefĂ€hrlich eingestuft werden. Bei diesen Hunden besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie Menschen oder Tiere beißen oder bedrohlich anspringen.
  3. Rassen, ab einer Schulterhöhe von 50 cm.

GrundsĂ€tzlich geht es mit diesem Gesetz darum, sicherzustellen, dass Hunde so gehalten und beaufsichtigt werden, dass von ihnen keine Gefahr fĂŒr Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Aspekte und Regelungen zur Hundehaltung in Bayern zusammen.

Besteht in Bayern eine Leinenpflicht?

Eine allgemeine Leinenpflicht fĂŒr alle Hunde gibt es nicht. Die Regelungen zur Leinenpflicht ĂŒberlĂ€sst Bayern den einzelnen Gemeinden. Jedoch ist es verboten einen Hund in Jagdrevieren frei laufen zu lassen. In Bayern werden zur Leinenpflicht hauptsĂ€chlich zwischen kleinen und großen (ab 50 cm Schulterhöhe) Hunden unterschieden. Die großen und gefĂ€hrlichen Hunde mĂŒssen an die Leine genommen werden. Generell sollen Hunde in folgenden öffentlichen RĂ€umen an der Leine gefĂŒhrt werden:

  1. in FußgĂ€ngerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und PlĂ€tzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  2. in der S- und U-Bahn, auf den Bahnsteigen, in den Zwischen- und Sperrengeschossen und im sonstigen Öffentlichen Personennahverkehr (Tram, Bus, etc.) im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt MĂŒnchen.
  3. in der Allgemeinheit zugĂ€nglichen, umfriedeten Park-, Garten- und GrĂŒnanlagen einschließlich KinderspielplĂ€tzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  4. bei öffentlichen Versammlungen, AufzĂŒgen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  5. in öffentlichen GebÀuden, Schulen und KindergÀrten.

Wichtig: fĂŒr gefĂ€hrliche Hunde gelten gesonderte/andere Regelungen!

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GefÀhrliche Hunde

Zur Kategorie 1 gehören nach der „Verordnung ĂŒber Hunde mit gesteigerter AggressivitĂ€t und GefĂ€hrlichkeit“ von Bayern Rassen, denen die Kampfhundeeigenschaften AggressivitĂ€t und GefĂ€hrlichkeit unterstellt werden. Das umfasst die folgenden Rassen:

Voraussetzungen fĂŒr GefĂ€hrlichkeit

Zur Kategorie 2 gehören nach der Verordnung Hunderassen, die im Einzelfall als gefĂ€hrlich eingestuft werden. Bei diesen Hunden besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie Menschen oder Tiere beißen oder bedrohlich anspringen. Diese Hunderassen gehören im Bundesland Bayern zur zweiten Kategorie:

Wichtig: Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 ist von der Gemeinde bis zur ÜberprĂŒfbarkeit (i. d. R. im Alter von ca. 18 Monaten) ein „vorlĂ€ufiges“, also zeitlich befristetes, „Negativzeugnis“ auszustellen.

Die AuffĂŒhrung dieser Hunderassen werden im Gesetz in Bayern auch als Rasseliste bezeichnet bzw. diese nach Gesetz gefĂ€hrlichen Hunde werden auch als Listenhunde oder umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet. Wer einen gefĂ€hrlichen Hund hĂ€lt oder halten will, braucht im Übrigen die Erlaubnis der zustĂ€ndigen örtlichen Behörde. In den meisten FĂ€llen ist ein Nachweis ĂŒber eine bestehende Haftpflichtversicherung fĂŒr diese Erlaubnis notwendig.

Große Hunde im Überblick

Zur Kategorie 3 gehören nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz von Bayern Rassen, ab einer Schulterhöhe von 50 cm. GrundsÀtzlich werden diese Hunderassen aufgelistet:

Auflagen fĂŒr das Halten gefĂ€hrlicher und großer Hunde

FĂŒr das Halten gefĂ€hrlicher und großer Hunde gelten besondere Regelungen und Auflagen, die zwingend einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem folgende Bestimmungen:

  • Erlaubnis: Wer einen gefĂ€hrlichen oder großen Hund hĂ€lt oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörde. Die Erlaubnis erhĂ€lt der Antragsteller, der ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine ZuverlĂ€ssigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren fĂŒr Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen. Außerdem kann das Halten dieser Hunde noch erlaubt werden, wenn diese zum Schutz von gefĂ€hrdetem Besitztum dient.
  • Leinenpflicht: Außerhalb eines befriedeten Besitztums (dein Haus, deine Wohnung, geschĂŒtztes GrundstĂŒck) sowie in Fluren, AufzĂŒgen, TreppenhĂ€usern und auf Zuwegen von MehrfamilienhĂ€usern sind große und gefĂ€hrliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu fĂŒhren. Dies gilt auch in Jagdrevieren. KinderspielplĂ€tze dĂŒrfen von gefĂ€hrlichen Hunden und großen Hunden nicht betreten werden. Auch das MitfĂŒhren an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
  • Maulkorbpflicht: Im Landesstraf- und Verordnungsgesetz ist den jeweiligen Gemeinden in Bayern die Anordnung eines Maulkorbs sowohl fĂŒr einen kleinen als auch fĂŒr einen großen Hund gestattet. In den StĂ€dten wie MĂŒnchen sind Listenhunde ĂŒber sechs Monaten jedoch zum Tragen eines Maulkorbs verpflichtet.
  • Anzeige- und Mitteilungspflicht: Haltung, Erwerb, Abgabe eines gefĂ€hrlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe sind der zustĂ€ndigen Wohnsitzgemeinde anzuzeigen.

Fazit: Wenn du mit dem Gedanken spielst, dir einen der hier genannten Listenhunde oder großen Hunde zuzulegen, dann informiere dich sehr genau, ob du diese Rasse entsprechend der bestehenden Auflagen zur Hundehaltung halten kannst.

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Quellen:

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3 Kommentare zu “Regelungen zur Hundehaltung in Bayern

  1. – Jasminka Poljak on

    In welche Kategorie fallen Kaukasische Owtscharen? 2 von ihnen waren angeleint mit ihren Besitzern und haben meine Tibet Terrier Dulari totgebissen.
    Ohne jegliche hundetypische Vorwarnung und von der Polizei wird es nicht als Strafbestand angesehen und auch keine Wesenstest durchgefĂŒhrt!?!? Fall abgeschlossen!? Ereignis am 7.2.2021 Sonntag in einem Naherholungsgebiet und Wanderroute..

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