Für jedes Bundesland sieht diese Hundeverordnung anders aus. Allerdings ist die Haltung von Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, grundsätzlich immer an bestimmte Voraussetzungen verbunden. Diese Arten von Hunderassen im Hundegesetz wird auch als Rasseliste bezeichnet bzw. diese nach Gesetz gefährlichen Hunde werden auch als Listenhunde oder umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet. Hier findest du ein Überblick über die einzelnen Listenhunde in Deutschland:
- Alano
- American Bulldog
- (American) Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso/Cane Corso Italiano
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
- Fila Brasileiro
- Kangal-Hirtenhund
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Dogo Canario, Presa Canario (kanarische Dogge)
- Ca de Bou (Perro de Presa Mallorquín, Mallorca-Mastiff)
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Einige Bundesländer haben eine Hundeverordnung oder ein Hundegesetz, in dem einzelne Rassen aufgezählt werden, die als besonders aggressiv und gefährlich eingestuft werden. In anderen Bundesländern hingegen existieren solche Rasselisten nicht mehr und sind demnach Einzelfallentscheidungen.
Unter anderem findet man in den einzelnen Hundeverordnungen Auflagen, für folgende Regelungen zum Halten und Führen von Hunden:
- Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes
- Leinenpflicht
- Maulkorbpflicht
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
- Erbringung und Nachweis über eine Haftpflichtversicherung und die Kennzeichnung durch einen Mikrochip
- Nachweis über die Hundesteuer
- und viele weitere Auflagen und Regelungen
Regelungen in den einzelnen Bundesländern
In unserem Ratgeber kannst du dich informieren, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten. Die jeweiligen Regelungen zur Hundehaltung für die einzelnen Hundeverordnungen und Hundegesetzen der Bundesländer findest du hier:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bitte beachte, dass wir diese Regelungen zur Hundehaltung in den jeweiligen Bundesländern zusammengefasst haben, um dir einen ersten Einblick über die Hundeverordnung in den einzelnen Bundesländern zu ermöglichen. Aus dem Grund solltest du dich nochmal sehr genau informieren, ob du deinen geliebten Vierbeiner entsprechend der bestehenden Regelungen und Auflagen zur Hundehaltung, im jeweiligen Bundesland halten kannst.
Haftpflichtversicherung
auch für Listenhunde
In vielen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Listenhunde Pflicht. Aber Nicht jede Versicherung akzeptiert Listenhunde. Wir von AMICANDO versichern jede Hunderasse, auch deinen Listenhund!
Über die Hundehaftpflicht informieren