FĂŒr jedes Bundesland sieht diese Hundeverordnung anders aus. Allerdings ist die Haltung von Rassen, die als gefĂ€hrlich eingestuft werden, grundsĂ€tzlich immer an bestimmte Voraussetzungen verbunden. Diese Arten von Hunderassen im Hundegesetz wird auch als Rasseliste bezeichnet bzw. diese nach Gesetz gefĂ€hrlichen Hunde werden auch als Listenhunde oder umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet. Hier findest du ein Ăberblick ĂŒber die einzelnen Listenhunde in Deutschland:
- Alano
- American Bulldog
- (American) Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso/Cane Corso Italiano
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
- Fila Brasileiro
- Kangal-Hirtenhund
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- MastĂn Español
- Mastino Napoletano
- Dogo Canario, Presa Canario (kanarische Dogge)
- Ca de Bou (Perro de Presa MallorquĂn, Mallorca-Mastiff)
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Einige BundeslÀnder haben eine Hundeverordnung oder ein Hundegesetz, in dem einzelne Rassen aufgezÀhlt werden, die als besonders aggressiv und gefÀhrlich eingestuft werden. In anderen BundeslÀndern hingegen existieren solche Rasselisten nicht mehr und sind demnach Einzelfallentscheidungen.
Unter anderem findet man in den einzelnen Hundeverordnungen Auflagen, fĂŒr folgende Regelungen zum Halten und FĂŒhren von Hunden:
- Erlaubnis zum Halten und FĂŒhren eines gefĂ€hrlichen Hundes
- Leinenpflicht
- Maulkorbpflicht
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
- Erbringung und Nachweis ĂŒber eine Haftpflichtversicherung und die Kennzeichnung durch einen Mikrochip
- Nachweis ĂŒber die Hundesteuer
- und viele weitere Auflagen und Regelungen
Regelungen in den einzelnen BundeslÀndern
In unserem Ratgeber kannst du dich informieren, welche Regelungen in den einzelnen BundeslĂ€ndern gelten. Die jeweiligen Regelungen zur Hundehaltung fĂŒr die einzelnen Hundeverordnungen und Hundegesetzen der BundeslĂ€nder findest du hier:
- Baden-WĂŒrttemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- ThĂŒringen
Bitte beachte, dass wir diese Regelungen zur Hundehaltung in den jeweiligen BundeslĂ€ndern zusammengefasst haben, um dir einen ersten Einblick ĂŒber die Hundeverordnung in den einzelnen BundeslĂ€ndern zu ermöglichen. Aus dem Grund solltest du dich nochmal sehr genau informieren, ob du deinen geliebten Vierbeiner entsprechend der bestehenden Regelungen und Auflagen zur Hundehaltung, im jeweiligen Bundesland halten kannst.
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